Vertragsbedingungen

Die Heilpraktikerschule HeLeNa erteilt Unterricht in Gruppen, der auf die amtsärztliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz mit dem Ziel der Zulassung als Heilpraktiker(in) vorbereitet. Weiterbildungsveranstaltungen, Vertiefungsangebote sowie Ausbildungen in Therapie sind in diesem Vertrag nicht berücksichtigt. Die im folgenden genannten Vertragsbedingungen werden durch die Anmeldung anerkannt.


Wird der Unterrichtsvertrag vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn gekündigt, oder wird der Unterricht von dem Schüler nicht aufgenommen, sind die Kursgebühren für zwei Monate zu zahlen.


Abwesenheit oder Wohnungswechsel der Teilnehmerinnen entbinden von der Zahlung der Kursgebühren nicht. Bei andauernder Krankheit, die durch ärztliches Attest nachgewiesen wird, ist der Schüler / die Schülerin berechtigt, die versäumten Stunden in einem späteren Kursus nachzuholen, bzw. in einem Gespräch mit der Schulleitung Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Außer bei anderweitigen schriftlich festgelegten Regelungen sind die Kursgebühren in jedem Falle zu entrichten.


Die Kursgebühren sind jeweils am 1. eines Monats zu überweisen.
Die Ferien erstrecken sich im Sommer über vier Wochen sowie auf die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr. Die genauen Zeiten für die Ferientermine sind zwischen der Gruppe und der Kursleiterin zu vereinbaren- Die Kursgebühren laufen während dieser Zeit weiter.


Ist die Lehrerin durch Krankheit oder höhere Gewalt verhindert, so wird der Unterricht nacherteilt, vertreten oder ein entsprechender Betrag zurückerstattet.


Der Unterricht wird in Gruppen zu maximal 14 Teilnehmerinnen in wöchentlichen Unterrichtseinheiten erteilt. Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung von Klassen mit nicht ausreichender Teilnehmerzahl, vor.


Das Unterrichtsverhältnis ist für beide Vertragsseiten mit einer Frist von zwei Monaten kündbar. Absprachen mit einer Lehrkraft bedürfen grundsätzlich der Bestätigung durch die Schulleitung.


Im Falle eines Erreichens des Lehrzieles vor dem vorgesehenen Ausbildungsende endet der Vertrag vorzeitig. Eine Haftung der Schule bei Nichterreichung des Lehrzieles ist ausgeschlossen.


Die Vervielfältigung, Weitergabe sowie jegliche kommerzielle Nutzung der im Unterricht ausgeteilten Materialien (z.B. Skripte) sind streng untersagt.


Die Schule schließt jegliche Haftung für Personen- oder Sachschäden sowie für abhanden gekommene Sachen aus.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

Home